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Einblicke

EU-Gericht bestätigt strengere Kontrolle von Stripchat: Was das für den Jugendschutz bedeutet

Die Erwachsenenplattform Stripchat ist mit ihrer Klage gegen die Einstufung als sehr große Onlineplattform gescheitert. Das Urteil bestätigt die Grundlage für eine strengere europäische Aufsicht. Wie wirksam der Jugendschutz umgesetzt wird, ist eine eigene Frage.

KI-generiertes Symbolbild: Laptop mit Stripchat-Schriftzug, EU-Sterne und Justizwaage. Überschrift: Stripchat unter EU-Aufsicht – Gericht bestätigt strengere Plattformregeln.

KI-generiertes Symbolbild zur europäischen Plattformregulierung.

Das Gericht der Europäischen Union hat am 14. Oktober die Klage des Stripchat-Betreibers Technius abgewiesen. Es bestätigte den Beschluss der EU-Kommission vom Dezember 2023, die Plattform den besonderen Anforderungen des Digital Services Act (DSA) zu unterstellen. Die Kommission habe ihre Entscheidung ausreichend begründet und die verwendete Berechnungsmethode nachvollziehbar erläutert.

Der Streit um die Nutzerzahlen

Im Mittelpunkt stand die Reichweite: Technius hatte rund 31,8 Millionen monatlich aktive Nutzer in der EU angegeben. Die Kommission kam auf mehr als 62 Millionen – oberhalb der maßgeblichen Schwelle von 45 Millionen.

Beide Seiten verwendeten Daten des Analysedienstes Similarweb, werteten diese jedoch unterschiedlich aus. Nach Auffassung des Gerichts hatte Stripchat durch zusätzliche Abzüge seine Nutzerzahl künstlich verringert.

Bemerkenswert ist eine spätere Korrektur: Similarweb änderte seine Methode und errechnete für den betreffenden Zeitraum nur noch rund 37,3 Millionen Nutzer. Das machte den ursprünglichen Beschluss nach Ansicht des Gerichts jedoch nicht rechtswidrig. Entscheidend seien die bei seinem Erlass vorliegenden Umstände gewesen.

Welche Verantwortung große Plattformen tragen

Für sehr große Onlineplattformen sieht der DSA zusätzliche Pflichten vor. Sie müssen systemische Risiken ihrer Dienste untersuchen und Maßnahmen ergreifen, um diese zu begrenzen. Dazu gehören Risiken durch illegale Inhalte sowie mögliche negative Auswirkungen auf Minderjährige und das körperliche oder psychische Wohlbefinden.

Die EU-Kommission überwacht die Einhaltung dieser besonderen Anforderungen. Bei Verstößen können Geldbußen von bis zu sechs Prozent des weltweiten Jahresumsatzes verhängt werden. Das Urteil selbst verhängt keine solche Strafe.

Jugendschutz bleibt eine Frage der Durchsetzung

Bereits am 26. März 2026 hatte die Kommission vorläufig festgestellt, dass Stripchat, Pornhub, XNXX und XVideos Minderjährige nicht ausreichend vor dem Zugang zu pornografischen Inhalten schützten. Die Unternehmen erhielten Gelegenheit, die Untersuchungsunterlagen einzusehen und Stellung zu nehmen. Diese vorläufigen Feststellungen sind von einer abschließenden Entscheidung zu unterscheiden.

Das aktuelle Urteil betrifft dagegen die Rechtmäßigkeit der Einstufung von Stripchat. Technius kann dagegen ein auf Rechtsfragen beschränktes Rechtsmittel beim Europäischen Gerichtshof einlegen.

Plattformverantwortung und bewusster Konsum

Für die Debatte über Pornografiekonsum sind damit zwei Ebenen relevant: Anbieter tragen Verantwortung für die Gestaltung und Sicherheit ihrer Dienste. Erwachsene können zugleich ihre eigenen Gewohnheiten hinterfragen – etwa, welchen Raum Pornografie im Alltag einnimmt und ob der Konsum den eigenen Bedürfnissen entspricht.

Aus Sicht einer auf Selbstbestimmung ausgerichteten Aufklärung ergänzen sich beide Ansätze. Plattformregeln sollen verlässliche Schutzbedingungen schaffen. Individuelle Reflexion setzt bei den persönlichen Entscheidungen an. Ob die europäischen Vorgaben ihren Zweck erfüllen, wird sich auch daran zeigen, wie konsequent sie im Alltag durchgesetzt werden.

Quellen und weiterführende Links

Gericht der Europäischen Union: Pressemitteilung zum Verfahren T‑134/24, Technius/Kommission, 14. Oktober 2026

EU-Kommission: Vorläufige Feststellungen zum Schutz Minderjähriger bei Pornhub, Stripchat, XNXX und XVideos, 26. März 2026

EU-Kommission: Überblick zum Digital Services Act und seiner Durchsetzung, 22. September 2025

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