Transparenzhinweis: Als Gründer der digitalen Selbsthilfeangebote PornoPause und PornLess beschäftige ich mich mit Pornokonsum und Prävention. Aus dieser Perspektive kommentiere ich die Entscheidung.
Was das Gericht entschieden hat
Am 9. Oktober 2026 hat das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen in zwei Eilverfahren entschieden, dass ein deutscher Internetanbieter Pornhub und YouPorn vorläufig nicht sperren muss. Die Beschwerden der Landesanstalt für Medien NRW blieben erfolglos. Die Aktenzeichen lauten 13 B 1351/25 und 13 B 1359/25. Eine abschließende Entscheidung im Hauptsacheverfahren ist damit nicht getroffen. [1, 2]
Hintergrund ist ein seit Jahren geführter Streit über fehlende wirksame Alterskontrollen. Die Landesanstalt hatte zunächst Maßnahmen gegen die in Zypern ansässige Betreiberin ergriffen und später Sperrverfügungen gegenüber deutschen Internetanbietern erlassen. [1]
Das Gericht sieht europarechtliche Hindernisse für dieses Vorgehen. Dabei geht es insbesondere um das Herkunftslandprinzip und die Zuständigkeitsregeln des Digital Services Act, kurz DSA. Für YouPorn verweist das Gericht grundsätzlich auf die Behörden in Zypern. Bei Pornhub liegt die einschlägige Zuständigkeit aufgrund der Einstufung als sehr große Online-Plattform bei der Europäischen Kommission. [2, 3]
Die Entscheidung erlaubt den Plattformen damit nicht, Minderjährigen pornografische Inhalte zugänglich zu machen. Sie betrifft die rechtlichen Voraussetzungen der angeordneten Sperren. [3]
🇪🇺 Warum „Die EU muss handeln“ allein nicht genügt
Die Europäische Kommission hatte bereits im Mai 2025 ein Verfahren gegen Pornhub wegen möglicher Verstöße gegen den Schutz Minderjähriger eingeleitet. Der pauschale Eindruck, auf europäischer Ebene geschehe nichts, wäre deshalb falsch. [2]
Ebenso wenig lässt sich ein komplexes Aufsichtsverfahren durch politischen Druck beliebig abkürzen. Behörden müssen Vorwürfe untersuchen, Maßnahmen rechtlich begründen und die Verfahrensrechte betroffener Unternehmen beachten. Auch Plattformen haben Anspruch auf Rechtsschutz.
Eine Forderung nach sofortigen Sanktionen greift deshalb zu kurz. Umgekehrt darf die Komplexität eines Verfahrens nicht jede Verzögerung erklären oder rechtfertigen.
Aus meiner Sicht muss die öffentliche Debatte genauer fragen: Welche konkreten Schutzmaßnahmen werden geprüft? Welche Verfahrensschritte sind erreicht, welche stehen noch aus? Welche vorläufigen Maßnahmen kommen rechtlich in Betracht? Wie wird überprüft, ob Plattformen ihren Schutz tatsächlich verbessern?
Transparente Zwischenstände würden helfen, notwendige Verfahrensdauer von vermeidbarer Verzögerung zu unterscheiden. Ein realistischer Anspruch an den DSA-Vollzug ist, dass Verfahren nachvollziehbar vorankommen und rechtlich belastbare Maßnahmen wirksam werden.
🔐 Alterskontrollen müssen auch die Privatsphäre schützen
Wer wirksame Alterskontrollen fordert, muss deren Ausgestaltung mitdenken.
Gerade bei pornografischen Angeboten sind die verarbeiteten Informationen besonders sensibel. Deshalb sollten Verfahren möglichst wenige personenbezogene Daten benötigen und eine unnötige Verknüpfung von Identität und Nutzungsverhalten vermeiden.
Die entscheidenden Kriterien sind Schutzwirkung, Datensparsamkeit und praktische Nutzbarkeit. Eine Lösung muss sich an allen drei Maßstäben messen lassen.
🧠 Was Prävention beitragen kann
Während Behörden und Gerichte über die Durchsetzung von Schutzpflichten entscheiden, bleibt eine weitere gesellschaftliche Aufgabe bestehen: Menschen brauchen Wissen, Orientierung und Ansprechpartner.
Dazu gehören altersgerechte Gespräche über Sexualität, Einvernehmlichkeit, Körperbilder und die Inszenierung pornografischer Inhalte. Erwachsene, die ihren Konsum als belastend erleben, brauchen Möglichkeiten zur Selbstreflexion und bei Bedarf fachliche Unterstützung.
Rechtliche Zugangsbeschränkungen und Prävention erfüllen unterschiedliche Aufgaben. Aufklärung entbindet Plattformen nicht von ihren Schutzpflichten. Technische Kontrollen wiederum ersetzen keine Medienkompetenz und keine offenen Gespräche.
Verantwortung muss überprüfbar werden
Die Entscheidung aus Münster macht sichtbar, wie anspruchsvoll die Durchsetzung von Jugendschutz im europäischen Binnenmarkt ist. Rechtsstaatliche Verfahren brauchen Zeit. Zugleich muss sich ihre Wirksamkeit daran messen lassen, ob Schutzpflichten tatsächlich umgesetzt werden.
Mein Anspruch an die zuständigen Stellen lautet deshalb: Verfahrensfortschritte transparent machen, rechtlich mögliche Schutzmaßnahmen prüfen und deren Wirkung konsequent kontrollieren.
Und mein Anspruch an die Plattformen: Verantwortung für Minderjährige muss sich in wirksamen Schutzmechanismen zeigen.
Wie lässt sich der Schutz Minderjähriger wirksam durchsetzen und zugleich die Privatsphäre erwachsener Nutzer wahren?


